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Mensa

Organisatorisches

Informationen zum Abrechnungssystem

Die Zahlung und Abrechnung unserer Mensaverpflegung erfolgt mit Hilfe des Systems "Meal-o", für das alle neuen Schüler/innen zum Schuljahresbeginn ihre Zugangsdaten und weitere Informationen zur Anmeldung bzw. zur Weitergabe etwaiger Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten erhalten.

Alle Halbtags- und Oberstufenschüler/innen melden sich am Ende Sommerferien an, wenn sie sich in Kenntnis ihrer Stundenpläne bzw. AG-Belegungen zur Teilnahme an der Mensaverpflegung entschließen. Ein Formular findet sich für diesen Zweck im Login-Bereich unserer Downloads.

Wir empfehlen einen Dauerauftrag für die Zahlung der jeweiligen Essenskosten und bitten Sie herzlich exakt jenen im individualisierten Schreiben mit dem Zugangsdaten angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Andernfalls ist eine Zuordnung der Zahlungseingänge nicht möglich.

Auf der Seite https://mensa-marienstatt.meal-o.com/Auth könnten Sie sich mit ihren individuellen Zugangsdaten einloggen und den jeweiligen Kontostatus einsehen können, den Sie auch monatlich per Mail erhalten, falls Sie eine gültige Mailadresse in Meal-O angegeben haben.

Nähere Informationen finden Sie in der Anleitung, die nach Login zum Download im Elternbereich verfügbar ist. Bei Fragen nutzen Sie sich gerne an folgenden Mailkontakt.

Unterstützung bei der Mittagsverpflegung

Wir möchten an dieser Stelle auf einige Möglichkeiten hinweisen, im Bedarfsfall Unterstützung bei der Mittagsverpflegung zu erhalten:

1. Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 

Im Rahmen des Bildungspakets verbleibt nur ein Betrag von 1€ als Kosten bei den Eltern, falls ein entsprechender Antrag gestellt wird. Den jeweils aktuellen Antrag finden Sie auf den hier verlinkten Seiten des Westerwaldkreises bzw. des Kreises Altenkirchen.

2. Sozialfonds Mittagsverpflegung des Landes Rheinland-Pfalz 

Im Landeshaushalt wird bislang ebenfalls jährlich ein Betrag für Eltern bereit gestellt, für deren Kinder Lernmittelfreiheit besteht. Die Landesmittel werden allerdings erst rückwirkend nach dem letzten Schultag an die Schulen in freier Trägerschaft weitergegeben und stehen somit auch erst zu Beginn des folgenden Schuljahres zur rückwirkenden Erstattung zur Verfügung. Sie müssen hierzu keinen gesonderten Antrag stellen, sondern wir kontaktieren Sie.

3. Sozialfonds Mittagsverpflegung des Fördervereins 

Und schließlich unterstützt auch der Förderverein sowohl die "Gruppe der Lernmittelbefreiten" als auch Einzelfälle je nach Bedarf mit einer Erstattung eines Teilbetrags der Essenskosten.

Ausführlichere Informationen finden Sie in den nebenstehenden Dokumenten und Links, nachdem Sie sich eingeloggt haben.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an Wilfried Marenbach (2. stellv. Schulleiter) oder Angelika Hölzemann (Sekretariat).

 

Tagesgericht

19.03.24

Gemüseeintopf mit Erbsen und BohnenRoggenbrötchen-Panna Cotta

A:51,52,58,66,69,70 Z:3 

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